Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Bitte beachten Sie, dass z.B. Versorgungsbatterien keine Starterbatterien darstellen und somit vom Batteriegesetz befreit sind.
Sollten Sie direkt beim Kauf und Abholund der neuen Batterie Ihre alte Batterie an uns übergeben, entfällt die Zahlung des Pfandbeitrags. Bitte teilen Sie uns dies im Vorfeld mit.
Wie funktioniert die Pfanderstattung?
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihr gezahltes Batteriepfand zurück zu erhalten:
- Persönliche Rückgabe: Geben Sie Ihre Altbatterie persönlich bei uns ab. Machen Sie dafür bitte zwingend einen Termin mit uns aus.
- Entsorgung: Entsorgen Sie Ihre Altbatterie bei einem Baumarkt, KFZ-Teile-Händler, Wertstoffhof, Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Lassen Sie sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis, welcher Stempel, Datum und Unterschrift enthält, bestätigen. Gerne können Sie sich dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis unbedingt innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Entsorgungs-Beleges per E-Mail oder per Post zu. Nach Ablauf dieser Frist können wir das Pfand leider nicht mehr erstatten.
Wann und wie erfolgt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt des Entsorgungsnachweises. Bitte beachten Sie, dass die Rückzahlung immer über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart erfolgt.
Ihren Entsorgungsnachweises schicken Sie uns bitte an:
E-Mail: info@michas-teile-shop.de
Anschrift: Micha’s Teile-Shop, Breslauer Str. 5, 45529 Hattingen
Bitte beachten Sie: Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist in den meisten Fällen aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.